sNs Statuten: Präzisierung Jugendmitgliedschaft

  • Aus gegebenem Anlass stelle ich fest, dass in den sNs Statuten (Ausgabe 2012) unter Ziff. 3 "Mitgliedschaft" folgendes steht:


    Der Verein kennt vier Arten von Mitgliedern:
    • Aktivmitglieder (mit Stimmrecht)
    • Jugendmitglieder (mit Stimmrecht ab 12 Jahren)
    • Passivmitglieder (ohne Stimmrecht)
    • Ehrenmitglieder (mit Stimmrecht)


    Es hat sich herausgestellt, dass nicht definiert ist, wann eine Jugendmitgliedschaft in eine ordentliche (aktive oder passive) Mitgliedschaft übergeht.


    Ich bin der Meinung, dies sollte auf die nächste GV hin präzisiert werden. Der Vorstand und die Mitglieder sind daher eingeladen, auf die GV hin folgende Fragen zu klären:


    1) Wann (mit welchem Alter) endet die Jugendmitgliedschaft?
    => Vorschlag: Mit dem vollendeten 18. Altersjahr (also Volljährigkeit)


    2) Durch welche Art von Mitgliedschaft wird die altershalber beendete Jugendmitgliedschaft abgelöst?
    (falls keine anderslautende Willensäusserung des Mitgliedes vorliegt)
    => Vorschlag: Die Jugendmitgliedschaft wird durch eine ordentliche Aktivmitgliedschaft abgelöst.


    Zustimmung?
    Andere Meinungen?

    Alles sollte so einfach wie möglich sein - aber nicht einfacher.

    2 Mal editiert, zuletzt von fgee ()

  • Ich finde den Vorschlag gut. So wurde es auch bei uns in Basel im Club gemacht. Mit dem 18. Geburtstag konnte man mit den "Grossen" mitreden. Danach wurde auch die normale Aktivmitgliedergebühr fällig (plus einmalige Aufnahmegebühr). Aussnahmen waren Lehrlinge, wegen dem kleinen Lohn. Da hatte man auch schon mal ein Auge zugdrückt.
    Im sNs sind die Beiträge ja äusserst human!

  • Ich sehe da keinen Bedarf zu eine Änderung der Statuten.


    Wird der Jügendmitglied volljährig > wird er automatisch zum Aktivmitglied. Und wie Huerz schreibt, die Volljährigkeit ist in der Schweiz genau definiert.

  • Zitat

    Original von huerz
    Unter Ziffer 3 findet sich aber auch:
    Mit Erreichen der Volljährigkeit wird ein Jugendmitglied automatisch zu einem Aktivmitglied.
    Meines Erachtens reicht das aus und das Thema ist ausreichend in den Statuten abgebildet.


    Ja, du hast recht.


    Bleibt die Frage: Warum wusstest du das nicht (als es Thema war) und fand ich das nicht in den Statuten? :gruebel

  • Zitat

    Bleibt die Frage: Warum wusstest du das nicht (als es Thema war) und fand ich das nicht in den Statuten? Grübel


    Was haben wir hier, die Parlamentsbefragungskomission aus die Rumänische Abgeordnetenkammer? :D

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