Aus gegebenem Anlass stelle ich fest, dass in den sNs Statuten (Ausgabe 2012) unter Ziff. 3 "Mitgliedschaft" folgendes steht:
Der Verein kennt vier Arten von Mitgliedern:
• Aktivmitglieder (mit Stimmrecht)
• Jugendmitglieder (mit Stimmrecht ab 12 Jahren)
• Passivmitglieder (ohne Stimmrecht)
• Ehrenmitglieder (mit Stimmrecht)
Es hat sich herausgestellt, dass nicht definiert ist, wann eine Jugendmitgliedschaft in eine ordentliche (aktive oder passive) Mitgliedschaft übergeht.
Ich bin der Meinung, dies sollte auf die nächste GV hin präzisiert werden. Der Vorstand und die Mitglieder sind daher eingeladen, auf die GV hin folgende Fragen zu klären:
1) Wann (mit welchem Alter) endet die Jugendmitgliedschaft?
=> Vorschlag: Mit dem vollendeten 18. Altersjahr (also Volljährigkeit)
2) Durch welche Art von Mitgliedschaft wird die altershalber beendete Jugendmitgliedschaft abgelöst?
(falls keine anderslautende Willensäusserung des Mitgliedes vorliegt)
=> Vorschlag: Die Jugendmitgliedschaft wird durch eine ordentliche Aktivmitgliedschaft abgelöst.
Zustimmung?
Andere Meinungen?