Bezüglich höhenverstellbaren Beinen in Punkt 38.3 oder 5.5.2 nehme ich an, dass sich Schnurrli mit seinem Versuch noch äussern wird.
Bezüglich Kehrschleifenanschluss 5.6.2.2 erwarte ich noch ein paar Äusserungen von gewieften Elektrikern. Insbesondere die Problematik analog/digital dürfte da noch zu reden geben, aber auch nur schon die "normale", analoge Kehrschleifenautomatik.
Zu Punkt 5.6.3.2 könnte ich mir noch ein paar Zeichnungen mehr vorstellen. Und zwar geht es mir um Moduler, welche mit dem Rokuhan oder dem Micro-Trains (da gibt es doch Gleise mit und ohne Bettung?) oder dem Märklin-Z-Gleis bis an den Rand des Moduls bauen wollen.
Zudem sollten wir uns auch noch über eine verbindliche Gleislehre klar werden. Ich denke sehr, dass es so was in der Norm brauchen wird.
Bezüglich vernünftiger Maximalsteigung in Punkt 3.8.1.3: Meine Höchststeigung beträgt in einem Kehrtunnel mit rund 75cm Durchmesser knapp 3%. Dies schaffen die meisten Treibfahrzeuge, wenn man sie nicht mit übermässiger Anhängelast quält.
Die Höhe der Fahrleitung gemäss Punkt 3.8.2, welcher ja auch die Mindesthöhe eines Tunnelportals gleichgesetzt werden kann, müsste ich mit meinem vorhandenen Material erst mal nachmessen. 2 Meiner Ge 4/4 III tragen ja einen normalen N-Bügel auf dem Dach, welcher höher aufragt, als die ursprünglichen, niedlichen Attrappen. Bezüglich Höhe einer umgespurten KATO-Lok könnte wohl Edgar uns Angaben liefern.
Mit dem Vorschlag von 2% haben wir also noch Reserven für längere Züge oder ab und zu mal einer kleinen Abweichung der Steigung nach oben.