Keine Lieferung mehr in die Schweiz?

  • Hallo zusammen


    Ich wollte in Deutschland etwas bestellen und habe diese Antwort gekriegt:


    „Wegen der Änderung bei der Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen in der Schweiz werden wir ab sofort Lieferungen in die Schweiz einstellen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!"


    Grund ist die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Darin heisst es: „Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100‘000 Franken erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.“ Das Gesetz ist im Januar 2018 in Kraft getreten.


    Ist das auch schon jemanden passiert?


    Gruss Kurt

    • Offizieller Beitrag

    Um welche Firma geht es denn? Eigentlich ist der Importeur (also du) MWSt-Pflichtig bei einer Sendung, welche aus Deutschland per Post in die Schweiz gelangt. Die MWSt wird dann durch die Post im Auftrag der Zollverwaltung auf Basis der Deklaration der Sendung erhoben.


    Die Firma ist nur dann in der Schweiz MWSt-Pflichtig, wenn sie die Ware selbst in die Schweiz importiert und dann ab da versendet. Aber das wäre eigentlich bis jetzt schon so gewesen. Da hat wohl jemand ein einschneidendes Erlebnis mit dem CH-Zoll gehabt.


    Es wäre zwar sehr zu begrüssen, wenn der Deutsche Händler die CH-MWSt direkt abrechnen könnte, da dann die Postvorweisungstaxe entfallen würde bei einer bereits verzollten Sendung.

  • ...wie Dany schon sagte:


    Unter
    https://www.estv.admin.ch/estv…wstg/faq.html#-1181663221


    kann man Folgendes lesen:
    ---------------------------------


    Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland
    - Einfuhr von Waren


    Frage:
    Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland versendet Maschinen in die Schweiz. Diese werden am Zoll mit der Einfuhrsteuer (MWST) erfasst. Die Empfänger der Maschinen sind ausschliesslich Schweizer Unternehmen. Muss sich das Unternehmen mit Sitz im Ausland in der Schweiz in das MWST-Register eintragen lassen, wenn sich der Umsatz im Jahr 2018 auf CHF 2‘000‘000 beziffert?


    Antwort:
    Nein, der Ort der Leistung befindet sich im Ausland, d. h. ausserhalb des Geltungsbereichs der schweizerischen Mehrwertsteuer.


    ----------------------------------------


    Ist zwar nur ein Beispiel, sollte aber auf "Modelleisenbahn" auch zutreffen.


    Viele Grüsse
    Markus

  • Hallo zusammen
    Ich weis nicht warum ein sich die Ausländischen Lieferanten so ein solche Aufregung haben wegen des Export in die Schweiz.
    Denn Sie erhalten doch die Deutsche Mehrwertsteuer zurück, und sind doch stolze
    19% vom Warenwert, und bezahlen dan 7,5% Mehrwertsteuer in der Schweiz,
    wen ich richtig rechnen kann, sind das immer noch ein gewinn von 11,5% für den Lieferant.
    ober bin ich da Falsch?
    Gruss Henri

    • Offizieller Beitrag

    Dieser Gewinn ist also im Bereich von 20 Franken. Dafür musst du nun Formulare ausfüllen und kriegst die Differenz wohl nicht sofort zurück, hast also gebundenes Kapital statt "Gewinn". Mit dem aufwand resultiert dann wohl bestenfalls noch ein Nullsummenspiel.


    Kann denn neu kein Paket mehr einfach so in die Schweiz geliefert werden mit einem CN22-Zettel und der Empfänger muss dann die Verzollung übernehmen? Wie machen private Versender das?

  • Also wen ich nach Deutschland fahre und MOBA Zubehör etc. kaufe, so bekomme ich vom Verkäufer ein Ausfuhrschein, den ich an der Grenze von Deutschen Zoll bestätigen lasse ist nur ein Stempel und Zeit aufwand 1 Minute.
    Anschliessend importiere ich dies am Schweizer Zoll und bezahle die MwSt. Bar in ChFr. Beim nächsten Besuch oder Einkauf beim Händler, erhalte ich die Deutsche MwSt. zurück, die er dan wiederum vom Deutsch Zoll zurück erhält.
    Und das ohne grossen und langen Aufwand, den 20 Euro sind immerhin noch 20 Euro, die nicht im Garten wachsen.
    Gruss Henri

  • @Henri
    Der "Gewinn" geht voll an den Käufer, weil der Händler ja die jeweilige MWST auf der Rechnung ausweist. Dem Händler bleibt nur der Nettoertrag vor Steuern.

  • gemäss ESTV
    https://www.estv.admin.ch/estv…formationen/revmwstg.html


    gilt Folgendes:
    "Neu ist der weltweite Umsatz für die Begründung der Steuerpflicht massgebend. Alle Unternehmen, die entweder in der Schweiz ansässig sind oder Leistungen in der Schweiz erbringen und im In- und Ausland pro Jahr mindestens 100‘000 Franken Umsatz aus nicht von der Steuer ausgenommenen Leistungen erzielen, werden ab dem 1. Januar 2018 obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig."


    Es müssen sich m.E. nur Unternehmen registrieren lassen, die Leistungen in der Schweiz erbringen. Lieferungen von Modelleisenbahnen sind keine Leistungen. Lieferungen von Modelleisenbahnen in die Schweiz unterliegen der Einfuhrsteuer (7.7%) und bedingen keine Registrierung des ausländischen Verkäufers in der Schweiz - Eine Leistung erbringt z.B. der Gärtner (Sitz im Ausland), der in der Schweiz Gartenarbeiten leistet.


    ESTV:
    "Ab 1. Januar 2019 wird neu in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wer für mindestens 100‘000 Franken pro Jahr von der Einfuhrsteuer befreite Kleinsendungen (d.h. die Einfuhrsteuer beträgt nicht mehr als 5 Franken) vom Ausland in die Schweiz sendet."


    Betrifft m.E. z.B. Firmen wie Amazon, die viele Lieferungen in die Schweiz haben (z.B. Bücher), die bei der Einfuhr in die Schweiz nicht versteuert werden müssen (Freigrenze Bücher: Fr. 200.- )


    https://www.comparis.ch/preisv…tellungen-im-ausland-zoll
    "Liegt der Mehrwertsteuerbetrag für die im Päckchen versandte Ware bei über 5 Franken, so fallen zusätzlich Zollgebühren an. ...Bei Büchern liegt die Grenze aufgrund des verminderten Mehrwertsteuersatzes von 2,5 Prozent bei 200 Franken." (2.5% von Fr. 200 sind 5.-) - deshalb sind diese Lieferungen steuerfrei.


    Aus meiner Sicht werden Bedingungen ausländischer Verkäufer von Modelleisenbahnen oder anderer Artikeln durch die MWST-Änderungen nicht verändert. Ich gehe davon aus, dass die (ausländischen) Verkäufer entweder nicht richtig informiert sind über die Bestimmungen oder schlicht nicht mehr in die Schweiz liefern wollen (so gibt es heute schon EU-Verkäufer die nicht mehr in die Schweiz liefern).

    • Offizieller Beitrag

    Merci für die Zusammenstellung/Recherche.


    Das heisst für uns: Wenn der Modellbahnhändler aus D für mehr als 100'000 Franken pro Jahr MWST-befreite Sendungen in die Schweiz versendet (Frage: Wer kontrolliert das und wie?), der ist neu ab 2019 MWSt-pflichtig in der Schweiz. Wenn der Wert der Ware über der Freigrenze ist ändert sich nichts, sprich hier ist der Importeur (=Empfänger) MWSt-pflichtig.


    Komisch: Wenn es befreit ist, dann muss der Empfänger die MWSt bezahlen, wenn nicht muss der Versender die MWSt bezahlen? Und für Pakete über der Freigrenze bezahlt man dann doppelt die MWSt, 1x als Importeur und 1x wegen der neuen Regelung via Versender?


    Da wird dann Amazon wohl mehrere Firmen gründen, welche den Export tätigen und die jede für sich unter der Grenze bleiben. Die sind ja auch nicht doof.


    Gibt es jetzt dann Steuerkommissäre, welche Buchhaltung führen über die Absender aller Sendungen? Oder verpflichtet der deutsche Staat die Firmen dazu und sonst dürfen sie keine Pakete mehr in die Schweiz schicken? Für den deutschen Staat wäre das interessant, denn dann gehen die Sendungen zum Paketdienst an der Grenze und sind voll MWST-pflichtig in D.

  • https://www.economiesuisse.ch/…chweiz-den-online-einkauf



    "...Moderne Geschäftsmodelle funktionieren anders und fordern demzufolge das internationale Steuersystem heraus. Das lässt sich etwa am Onlinehändler Amazon erklären: Fällt eine Onlinebestellung unter den genannten Mindestwert, fällt in der Schweiz keine Mehrwertsteuer an. Inländische Versandhändler sind hingegen voll mehrwertsteuerpflichtig, auch bei Lieferungen von geringem Wert. Sie erleiden deshalb einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der ausländischen Konkurrenz.


    DAS PARLAMENT HAT SICH AUF LÖSUNG GEEINIGT
    National- und Ständerat gehen das Problem im Rahmen der laufenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes an. Sie haben sich bereits darauf geeinigt, dass ausländische Onlinehändler mit einem Umsatz ab 100’000 Franken nicht mehr von der besagten Freigrenze profitieren können, sondern in der Schweiz voll steuerpflichtig werden. Die Wirtschaft unterstützt dieses Vorgehen, da Wettbewerbsverzerrungen so vermieden werden können."

    • Offizieller Beitrag

    Spannend ist demzufolge: Bei wem treibt die Steuerverwaltung dann diese MWSt ein? Bei Amazon in Irland? Kaum, denn der schweizer Staat kann kaum bei Firmen im Ausland Steuern eintreiben gehen. Spätestens wenn die EU dann das umgekehrte tun will würde dann Wilhelm Tell die Armbrust spannen. Oder also doch beim Endkunden in Zürich Flughafen, sprich die Freigrenze wird abgeschafft und auch eine Bestellung von 10 Franken kostet dann das ganze administrative TamTam? Man wird sehen.


    Ich kann mir vorstellen, dass grössere auch auf die Schweiz spezialisiert Händler auch davon betroffen sein werden wie z.B. Reimann. Aber eben: Wie will der Schweizer Staat feststellen, wer für mindestens 100'000 in die Schweiz versendet und wer nicht?
    Wäre ja nicht das erste mal, dass auf politischer Ebene etwas beschlossen wird, was sich dann in der realen Welt nicht umsetzen lässt ohne gleich den Handel massiv zu beeinträchtigen.

  • Hallo
    Hoffe nur dass die Erläuterung von rob, die Händler, die die Preise bereits schon massiv angepasst haben dies auch lesen und verstehen,
    Henri

  • Zitat

    Original von Dany
    Spannend ist demzufolge: Bei wem treibt die Steuerverwaltung dann diese MWSt ein? Bei Amazon in Irland? Kaum, denn der schweizer Staat kann kaum bei Firmen im Ausland Steuern eintreiben gehen.


    Bei einigen Firmen wird dies bereits heute praktiziert (diese haben eine Schweizer MWSt-Nummer weil sie den Kunden nicht mit MWSt-Formalitäten belasten wollen - MWSt-buchhalterisch ist der Lieferant im Ausland wie einer der im Inland sitzt für den Kunden) - also kein Problem.


    Grundsätzlich ist jede Lieferung die eingeführt wird MWSt-pflichtig (Ausnahme: Freigrenze unterschritten - Reduktion des administrativen Aufwandes). Ob dabei der Versender oder der Empfänger die MWSt bezahlt ist eigentlich unerheblich. In der Praxis ist es bis heute meist so, dass der Empfänger die MWSt bezahlt und der Absender MWSt-frei versendet. Wie wir aber gleich weiter unten sehen gibt es bereits heute Absender welche die MWSt direkt abführen für ihre Kunden und damit den administrativen Aufwand für den Empfänger reduzieren.


    Zitat

    Original von Dany
    Ich kann mir vorstellen, dass grössere auch auf die Schweiz spezialisiert Händler auch davon betroffen sein werden wie z.B. Reimann.


    Reimann wird davon nicht betroffen sein, denn er hat ja bereits heute eine Schweizer MWSt-Nummer und liefert fertig verzollt und versteuert in die Schweiz. Er macht eben genau das, was die anderen in Zukunft auch machen werden (müssen).

  • Zitat

    Original von modellbahner
    Reimann wird davon nicht betroffen sein, denn er hat ja bereits heute eine Schweizer MWSt-Nummer und liefert fertig verzollt und versteuert in die Schweiz. Er macht eben genau das, was die anderen in Zukunft auch machen werden (müssen).


    Kleine Korrektur: Reimann versendet seine Ware ab der Schweiz (Schaffhausen). Ob er die Ware verzollt und versteuert ist für den Kunden nicht sicht- und nachvollziehbar.

  • Man kann davon ausgehen, dass Reimann fertig versteuert und verzollt verschickt.


    Klingeberger erklärt das (bisherige) Prozedere recht gut auf seiner Webseite:
    http://www.klingeberger.de/geschaeftsbedingungen.htm


    * * * * *


    D-Anbieter, die nicht mehr in die Schweiz liefern wollen, haben wohl einfach keinen Bock auf den administrativen Mehraufwand, und zudem ist (mangels Praxiserfahrung) jetzt die Rechtslage unklar (was muss der Händler? Was nicht?) - Dass da manch einer keinen Bock hat, kann ich verstehen.


    Die ganze Posse erinnert mich sehr an Trumps Handelskrieg mit der EU (hier wie dort ein schuss ins Knie der Verbraucher) - nur mit dem Unterschied, dass wir über Trump lachen, während wir uns den gleichen Blödsinn "wohlüberlegt" ausgedacht haben :whistle

    Alles sollte so einfach wie möglich sein - aber nicht einfacher.

    Einmal editiert, zuletzt von fgee ()

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