N-Sammlung bei Zuba-Tech
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- modellbahner
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Soviele Fehler habe ich ja selten auf Listen gesehen. Aber interessante Sachen dabei!
Kurt
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Zitat
Original von kubuku
Aber interessante Sachen dabei!Aaaaallerdings
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VP ZUBA = Verhandlungspreis???
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Hallo zusammen
Ich war heute bei Zuba-Tech und habe mir die Modelle angeschaut. Einfach sensationell, was da zusammengekommen ist. Ich habe mir selbst zwei Modelle gegönnt (leider nichts in Messing, da für mich definitiv zu teuer). Ich kann Euch aber sagen, die ausgestellten Modelle sind absolut neuwertig. Originalton vom "Ladenhüter": Ich habe gedacht, ich packe die Modelle zum ersten Mal aus, als ich sie in die Vitrine stellte." Nicht mal die OVP's, die ich gesehen habe, weisen Gebrauchsspuren auf (vom Stapeln usw.).
Gruss Rossi, der keine Aktien bei Zuba-Tech hat..., aber einfach die wunderschönen Kleinserien-Modelle liebt.
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Schade geht der Link für die Güterwagenliste nicht
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Zitat
Original von ch-schmalspur
Schade geht der Link für die Güterwagenliste nichtHmm, am Freitag ging der noch...
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habe es abgespeichert und lade es nun hier hoch
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Auch ich habe mich für eine Lok interessiert, nähmlich für die Ae 8/14 Landi-Lok für 599.- und habe dies per Kontaktformular an ZUBA-Tech gesendet.
Darauf habe ich die Rechnung von ZUBA-Tech über den Betrag von 599.- bekommen, was ich wiederum mit einem Antwort-E-Mail bestätigt habe.
Bis hierhin habe ich mich gefreut...
...dann kam das E-Mail von ZUBA-Tech, dass die Lok leider zu billig verkauft wurde, sie soll jetzt 799.- kosten.
:-((
Nein, sage ich, ich will sie für 599.- so wie mir das auf der Rechnung bestätigt wurde.
ZUBA-Tech sagt, dass ich sie für 699.- haben kann (ja sind wir auf einem Basar, der Preis war doch 599.- !!!!)
Nein, sage ich, ich will die Lok für 599.-. Es ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen, der Preis wurde vereinbart, es liegt kein Irrtum vor, sage ich.
Äääätsch, sagt ZUBA-Tech: "Wir werden gemäss unseren AGB’s vom Verkauf zurücktreten!"
Den Rest darf ich nicht schreiben, den müsst ihr euch selber dazu denken.
Viele Grüsse
Markus -
Das kann ja wohl nicht der Ernst von Zuba-Tech sein, oder? :nene Die glauben offenbar, sich auf diesen lapidaren Satz in ihren AGB berufen zu können:
ZitatPreisänderungen oder Preisirrtümer behalten wir uns vor.
Das gilt aber grundsätzlich nur bei einem sogenannten wesentlichen Irrtum oder Grundlagenirrtum, d.h. wenn für jedermann klar erkennbar gewesen wäre, dass beim angegebenen Preis etwas nicht stimmen konnte (vgl. zum Beispiel ein Preisschild im Schaufenster eines Juweliers, wo eine Ziffer heruntergefallen ist). Du aber hattest offenbar schon eine Bestätigung und somit einen gültigen Vertrag über Fr. 599.--. Ausserdem ist die Differenz keineswegs so gewaltig, dass man nach Treu und Glauben von einem Irrtum ausgehen musste.
Wenn das die neue Geschäftspolitik von Zuba-Tech sein sollte, dann braucht sie nur in geeigneten Foren bekanntgemacht zu werden, und Zuba-Tech wird kaum glücklich werden damit... :thumbdown
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Freundlich bleiben.
Deine Sicht beschreiben "ich-Form". Schuldzuweisungen "du bist schuld" vermeiden.
Erwähnen, dass mit Abschicken der Rechnung ein gültiger Kaufvertrag besteht und dass (ausser bei offensichtlichem Irrtum) der Preis gilt.
Erwähnen, dass du die Firma eigentlich gut findest und da gerne kaufstAm besten schriftlich (Email oder sogar Papierpost), dann kann der Empfänger deine Meinung immer wieder lesen und bedenken, bis er verstanden hat...
Viel Glück,
Felix
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Über gewisse Preis habe ich mich schon gewundert, überraschend kommt diese Geschichte irgendwie nicht. Das soll aber keine Entschuldigung für das Verhalten der Firma sein.
Guido -
Zitat
Original von fgee
Freundlich bleiben.
Deine Sicht beschreiben "ich-Form". Schuldzuweisungen "du bist schuld" vermeiden.
Viel Glück,
FelixHallo Felix,
Ähhh, ja, den Freundlichkeitslevel haben wir wohl schon hinter uns gelassen. Dieser Weg ist wohl jetzt verbaut
Viele Grüsse
Markus -
Zitat
Original von Sabello
Das kann ja wohl nicht der Ernst von Zuba-Tech sein, oder? :nene Die glauben offenbar, sich auf diesen lapidaren Satz in ihren AGB berufen zu können:Ja, sie wollen sich auf ihre AGBs berufen. Habe mich jetzt nochmals gemeldet, dass sich weder auf ihrem Rechnungs-E-Mail noch auf dem Rechnungsdokument irgendein Hinweis auf AGBs finden lassen und dass das Grundvoraussetzung für das Zustandekommen einer AGB-Vereinbarung ist.
Tja, mal abwarten, ich denke nicht, dass sie von ihrer Haltung abweichen.
Was noch interessant ist. Ich habe mich beim Kauf-E-Mail explizit nach dem Zustand der Lok erkundigt (es handelt sich ja um Occasionsware, die ich ja noch nicht mal gesehen habe). Und ich bekommen eine saubere Beschreibung, dass die Lok in einem Top-Zustand ist und sauber fährt. Spätestens an diesem Punkt hätte sich mal jemand Gedanken über den Preis machen müssen.
Viele Grüsse
Markus -
Ach, hab ich nicht auch schon was "zu billig" verkauft?
Was denkt man sich bei Zuba eigentlich, wenn man sowas vom Stapel lässt?
Einmal mehr fällt diese Firma wenig positiv auf...
@ Markus/gsi: Bleib mal schön hartnäckig -
Zitat
Original von qsi69
Ähhh, ja, den Freundlichkeitslevel haben wir wohl schon hinter uns gelassen. Dieser Weg ist wohl jetzt verbautHmja, Recht haben und Recht bekommen ist halt zweierlei. Vor dem Richter wäre die Sache klar, aber die Spesen sind hier, wie fast immer, höher als der Streitwert. Darum gewinnen in solchen Fällen nur die Anwälte Und darum finde ich eine gütliche Lösung in jedem Fall besser...
Felix
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Aha,
bin also nicht der einzige bei dem von Email zu Email die Rechnung weiter steigt... :thumbdown
Ciao
Francesco
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Versucht es doch mal mit dem K-Tipp....
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Zitat
Original von feu118
Versucht es doch mal mit dem K-Tipp....
Mit dem K-Tip oder dem Beobachter drohen, darf man nicht.
Ich glaube, das erfüllt den Tatbestand von Nötigung.
Ich bin aber kein Jurist.Ich habe aber einen guten Freund, der Jurist ist.
Bei solchen Fällen schreibe ich jeweils einen netten und bestimmten Brief mit Vermerk "Kopie an Dr. .....Anwalt" etc.
Selbstverständlich nach Information meines Freundes darüber.
Dies wirkt meist Wunder, man braucht aber einen befreundeten Juristen, der für diesen "Dienst" kein Geld verlangt ... -
Wer eine Privatrechtsschutzversicherung hat, der kann auch mal dort anfragen
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