N-Sammlung bei Zuba-Tech

  • Hallo zusammen


    Ich war heute bei Zuba-Tech und habe mir die Modelle angeschaut. Einfach sensationell, was da zusammengekommen ist. Ich habe mir selbst zwei Modelle gegönnt (leider nichts in Messing, da für mich definitiv zu teuer). Ich kann Euch aber sagen, die ausgestellten Modelle sind absolut neuwertig. Originalton vom "Ladenhüter": Ich habe gedacht, ich packe die Modelle zum ersten Mal aus, als ich sie in die Vitrine stellte." Nicht mal die OVP's, die ich gesehen habe, weisen Gebrauchsspuren auf (vom Stapeln usw.).


    Gruss Rossi, der keine Aktien bei Zuba-Tech hat..., aber einfach die wunderschönen Kleinserien-Modelle liebt.

    Spur N, Peco Code 55, Kato Unitrack, IB, ECOS, MM, MS 1, S88, Loconet, Traincontroller Silber

  • Auch ich habe mich für eine Lok interessiert, nähmlich für die Ae 8/14 Landi-Lok für 599.- und habe dies per Kontaktformular an ZUBA-Tech gesendet.


    Darauf habe ich die Rechnung von ZUBA-Tech über den Betrag von 599.- bekommen, was ich wiederum mit einem Antwort-E-Mail bestätigt habe.


    Bis hierhin habe ich mich gefreut...


    ...dann kam das E-Mail von ZUBA-Tech, dass die Lok leider zu billig verkauft wurde, sie soll jetzt 799.- kosten.


    :-((


    Nein, sage ich, ich will sie für 599.- so wie mir das auf der Rechnung bestätigt wurde.


    ZUBA-Tech sagt, dass ich sie für 699.- haben kann (ja sind wir auf einem Basar, der Preis war doch 599.- !!!!)


    Nein, sage ich, ich will die Lok für 599.-. Es ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen, der Preis wurde vereinbart, es liegt kein Irrtum vor, sage ich.


    Äääätsch, sagt ZUBA-Tech: "Wir werden gemäss unseren AGB’s vom Verkauf zurücktreten!"



    Den Rest darf ich nicht schreiben, den müsst ihr euch selber dazu denken.


    Viele Grüsse
    Markus

  • Das kann ja wohl nicht der Ernst von Zuba-Tech sein, oder? :nene Die glauben offenbar, sich auf diesen lapidaren Satz in ihren AGB berufen zu können:


    Zitat

    Preisänderungen oder Preisirrtümer behalten wir uns vor.


    Das gilt aber grundsätzlich nur bei einem sogenannten wesentlichen Irrtum oder Grundlagenirrtum, d.h. wenn für jedermann klar erkennbar gewesen wäre, dass beim angegebenen Preis etwas nicht stimmen konnte (vgl. zum Beispiel ein Preisschild im Schaufenster eines Juweliers, wo eine Ziffer heruntergefallen ist). Du aber hattest offenbar schon eine Bestätigung und somit einen gültigen Vertrag über Fr. 599.--. Ausserdem ist die Differenz keineswegs so gewaltig, dass man nach Treu und Glauben von einem Irrtum ausgehen musste.


    Wenn das die neue Geschäftspolitik von Zuba-Tech sein sollte, dann braucht sie nur in geeigneten Foren bekanntgemacht zu werden, und Zuba-Tech wird kaum glücklich werden damit... :thumbdown

  • Freundlich bleiben.
    Deine Sicht beschreiben "ich-Form". Schuldzuweisungen "du bist schuld" vermeiden.
    Erwähnen, dass mit Abschicken der Rechnung ein gültiger Kaufvertrag besteht und dass (ausser bei offensichtlichem Irrtum) der Preis gilt.
    Erwähnen, dass du die Firma eigentlich gut findest und da gerne kaufst ;)


    Am besten schriftlich (Email oder sogar Papierpost), dann kann der Empfänger deine Meinung immer wieder lesen und bedenken, bis er verstanden hat...


    Viel Glück,


    Felix

  • Zitat

    Original von fgee
    Freundlich bleiben.
    Deine Sicht beschreiben "ich-Form". Schuldzuweisungen "du bist schuld" vermeiden.
    Viel Glück,
    Felix


    Hallo Felix,


    Ähhh, ja, den Freundlichkeitslevel haben wir wohl schon hinter uns gelassen. Dieser Weg ist wohl jetzt verbaut :(


    Viele Grüsse
    Markus

  • Zitat

    Original von Sabello
    Das kann ja wohl nicht der Ernst von Zuba-Tech sein, oder? :nene Die glauben offenbar, sich auf diesen lapidaren Satz in ihren AGB berufen zu können:


    Ja, sie wollen sich auf ihre AGBs berufen. Habe mich jetzt nochmals gemeldet, dass sich weder auf ihrem Rechnungs-E-Mail noch auf dem Rechnungsdokument irgendein Hinweis auf AGBs finden lassen und dass das Grundvoraussetzung für das Zustandekommen einer AGB-Vereinbarung ist.


    Tja, mal abwarten, ich denke nicht, dass sie von ihrer Haltung abweichen.


    Was noch interessant ist. Ich habe mich beim Kauf-E-Mail explizit nach dem Zustand der Lok erkundigt (es handelt sich ja um Occasionsware, die ich ja noch nicht mal gesehen habe). Und ich bekommen eine saubere Beschreibung, dass die Lok in einem Top-Zustand ist und sauber fährt. Spätestens an diesem Punkt hätte sich mal jemand Gedanken über den Preis machen müssen.


    Viele Grüsse
    Markus

  • Ach, hab ich nicht auch schon was "zu billig" verkauft?
    Was denkt man sich bei Zuba eigentlich, wenn man sowas vom Stapel lässt? :gruebel
    Einmal mehr fällt diese Firma wenig positiv auf... ?(
    @ Markus/gsi: Bleib mal schön hartnäckig :meinemeinung

  • Zitat

    Original von qsi69
    Ähhh, ja, den Freundlichkeitslevel haben wir wohl schon hinter uns gelassen. Dieser Weg ist wohl jetzt verbaut :(


    Hmja, Recht haben und Recht bekommen ist halt zweierlei. Vor dem Richter wäre die Sache klar, aber die Spesen sind hier, wie fast immer, höher als der Streitwert. Darum gewinnen in solchen Fällen nur die Anwälte ;( Und darum finde ich eine gütliche Lösung in jedem Fall besser...


    Felix

  • Aha,


    bin also nicht der einzige bei dem von Email zu Email die Rechnung weiter steigt... :thumbdown


    Ciao


    Francesco

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    3 Mal editiert, zuletzt von DeltaForce ()

  • Zitat

    Original von feu118
    Versucht es doch mal mit dem K-Tipp....


    Mit dem K-Tip oder dem Beobachter drohen, darf man nicht.
    Ich glaube, das erfüllt den Tatbestand von Nötigung.
    Ich bin aber kein Jurist.


    Ich habe aber einen guten Freund, der Jurist ist.
    Bei solchen Fällen schreibe ich jeweils einen netten und bestimmten Brief mit Vermerk "Kopie an Dr. .....Anwalt" etc.
    Selbstverständlich nach Information meines Freundes darüber.
    Dies wirkt meist Wunder, man braucht aber einen befreundeten Juristen, der für diesen "Dienst" kein Geld verlangt ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!