ZitatOriginal von huerz
Der Mastabstand wird so ugefähr im Bereich von 35-50m - je nach Fahrleitungstypus - liegen (Irrtum vorbehalten). Auf N umgerechnet ergibt dies Mastabstände von 10-15 cm (+/-). Ich denke daher, dass man idealerweise auf geraden Modulen einen Abstand von 15cm wählt. Bei Kurvenmodulen - wo wir ja ein gerades Stück von (glaub) 10cm vorschreiben - sollte es aber zulässig sein diesen Abstand auf 10cm zu verringern.
35-50 m ergeben in N 22 - 32 cm... oder hat sich den Massstab geändert ?