ZitatOriginal von Dany
Weshalb ist das von Bedeutung? Will jemand geschlossene Kreise machen?
Damit es bei einem Kreis-/Rundumbetrieb das Raster aufgeht.
LG Dieter
ZitatOriginal von Dany
Weshalb ist das von Bedeutung? Will jemand geschlossene Kreise machen?
Damit es bei einem Kreis-/Rundumbetrieb das Raster aufgeht.
LG Dieter
ZitatOriginal von Dany
Weshalb ist das von Bedeutung? Will jemand geschlossene Kreise machen?
Ja, ich....
Aaaales klar
Bei einem offenen Modularrangement wie im RBL entstehen durch Kurvenmodule, die sich nicht an diese Konvention halten, keine grösseren Probleme.
ZitatOriginal von Dany
Aaaales klar
Bei einem offenen Modularrangement wie im RBL entstehen durch Kurvenmodule, die sich nicht an diese Konvention halten, keine grösseren Probleme.
Da hast du Recht. Es kann aber vorkommen, dass mal so ein "Kreis" in grossem Stil gebaut wird, sprich so richtig viele Zwischenmodule drin sind, inkl. Bahnhof usw. durch die Kreisform hat man die Möglichkeit auf einem Bahnhof wie von el18 einen Zug anzuhalten und der andere fährt durch, da man eigentlich eine Doppelte Wendeschlaufe hat (im Zusammenspiel mit meiner WS2AB=Wendeschlaufe 2 Abgänge ) ...
Wird natürlich erst möglich, wenn viele Module existieren...
Aber trotzdem, die Norm sollte wenn immer möglich eingehalten werden also Raster 1200x1200mm, sonst wird das Planen grosser Anlagen mühsam. Dies betrifft auch den Transport, da die Module stapelbar sein sollten.
Es grüsst
Urs
ZitatAlles anzeigenOriginal von fgee
Beim Gestürm um das Tunnelmodul habe ich bemerkt, dass bezüglich Lichtraumprofil das sNs Modulhandbuch sich nicht deckt mit dem, was wir im Herbst 2005 abgemacht hatten, bzw. es bedarf er Präzisierung.
Änderungsantrag:
sNs Modulhandbuch, Seite 12:
Text alt:
"Die NEM-Normen betreffend Lichtraumprofil (102-103, jeweils für Fahrleitungsbetrieb), Gleisabstände (112), Radsätze (310-311) und Kupplungen (355-356) werden eingehalten (siehe Anhang 6)."
Text neu:
"Folgende Normen werden eingehalten (siehe Anhang 6):
Lichtraumprofil: NEM 102-103 für Fahrleitungsbetrieb, d.h. mit einer lichten Höhe von 41mm
Gleisabstände: NEM 112
Radsätze: NEM 310-311
Kupplungen: NEM 355-356"
Felix
Änderung fliesst ins Handbuch ein.
Gruss
Urs
Nachtrag:
ZitatAlles anzeigenOriginal von fgee
Änderungsantrag:
sNs Modulhandbuch, Seite 12:
Text neu:
"Folgende Normen werden eingehalten (siehe Anhang 6):
Lichtraumprofil: NEM 102-103 für Fahrleitungsbetrieb, d.h. mit einer lichten Höhe von 41mm
Gleisabstände: NEM 112
Radsätze: NEM 310-311
Kupplungen: NEM 355-356"
Text neu (geändert):
"Lichtraumprofil: NEM 102-103 für Fahrleitungsbetrieb, d.h. mit einer lichten Höhe von 41mm 1) "
Fussnote:
"1) Das erlaubt den Betrieb mit gehobenen Stromabnehmern. Die Wippenhöhe muss auf max. 38mm ab SOK begrenzt werden."
Felix
Ich würde die Fussnote noch damit ergänzen, dass auch der Fahrdraht auf mindestens 41mm hängen muss, falls vorhanden, weil eine Berührung des Stromabnehmers mit dem Fahrdraht vermieden werden soll.
Das ist zwar in Ordnung für mich so, aber eben nicht gerade offensichtlich und sollte deshalb drinstehen. Ich finde sowieso, dass in den Normen wenn immer möglich mindestens ein Stichwort mitgeliefert werden sollte für den Grund einer Normierung. Macht dem selbständig denkenden Menschen (also allen hier) das Leben auch etwas einfacher.
Es fehlen
die Normangabe 201 der Fahrdrahtlage
und
die Normangabe 202 Stromabnehmer bei Oberleitungsbetrieb
darf ich bitten dies zu erwähnen, auch wenn es in der Norm 102 erwähnt wird! Dies erleichtert für manche von uns enorm, dies nachzuvollziehen.
Im weiteren bitte ich die Fixierung der Wippe zu präzisieren, idem die Wippe flexibel und nicht starr zu bewerkstelligen ist. Wie eine Wippe optimal in der Höhe flexibel begrenzt wird, bitte ich einem seperaten Thema unter Tipps und Tricks zu erklären. Entweder mit einem Plättchen unter der Wippe oder einem Faden. Ich habe es noch nie gemacht und bitte um Erfahrungsbericht.
Weiter sollten wir auch das Tunnel-/ Brückenprofil in Spur N darstellungsmässig skizieren, umrechnen und in Zahlen angeben, um auch hier konkrete Hilfestellung im Modulhandbuch zu bieten.
LG Dieter
Liebe KollegInnen
Verzichtet auf Fahrdrähte (und entsprechend eigentlich auch auf die Normierung derselben) auf den Modulen.
Ich spreche aus Erfahrung! Es kommt nämlich sehr darauf an, was ihr als Triebfahrzeuge fahren lassen wollt. Auf der <-PPB->, notabene einer stationären Anlage ohne Transporteinflüsse, aber dafür mit Temperaturschwankungen, "entgleisen" nämlich immer wieder die einigermassen massstäblichen Pantos. Die Schweiz-Wippe ist so schmal, die Fahrzeuge aber relativ zur Gleisachse - insbesondere in überhöhten Kurven - so beweglich, dass Minitrix- und Arnold-Krokodil, Roco-Rehbock, Fulgurex Ae 3/6I und andere Kostbarkeiten sich immer mal wieder an unterschiedlichen Orten neben die Fahrleitungen stellen, insbesondere in Kurven.
Noch etwas zum Thema "Höhenbegrenzung der Pantos". Ich habe aus ganz feinem Draht einen der beiden Bügel meiner Ae 3/6 fixiert. Ich kann das Teil mittels Pinzette - wenn ich es dann von blossem Auge noch sehe - ein- und aushängen. Dies hat den Vorteil, dass ich die Lok auch einmal am Fahrtdraht schleifen lassen könnte, wenn ich dies wollte. Das Drähtchen ist an der linken Seite des Bügels knapp zu sehen, wenn das Bild vergrössert wird.
Lieber Pierre
Der Bügel in unserer Norm berührt den Fahrdraht nicht.
Damit wir hier kein Durcheinander haben, habe ich gebeten die Fixierung des Bügels an einem anderen Ort zu beschreiben.
Daher korrigiere bitte Deinen Beitrag. Danke
also neu hier:
Stromabnehmerhöhe begrenzen
LG Dieter
ZitatVerzichtet auf Fahrdrähte (und entsprechend eigentlich auch auf die Normierung derselben) auf den Modulen.
Hallo PPB-Direktor, es geht ja nicht um den physischen Fahrdraht als solches, sondern da wo er wäre wenn er dann da wäre. Die ganze Diskussion um diese Masse wurde durch das PortAlpina-Modul und dessen Trassenquerschnitt gestartet. Und um zukünftige Fragen von Neuen mit verrückten Ideen abzufangen, werden dise Masse nun definiert .
Wen Du Dich an den RBL erinnerst, dann waren da die BLS-Masten von huerz. Deren Ausleger waren genau so montiert, dass as Mass von 41mm eingehalten wurde.
Vielleicht müssem wir ein anderes Wort für Fahrdrahtlage suchen (falls es dies nicht schon gibt) oder dann das Wort in der sNs-Norm entsprechend auskommentieren.
Gruss, Peter
der schon wieder verrückte Ideen ausheckt ...
Neuer Versuch:
Text neu (geändert):
"Lichtraumprofil: NEM 102-103 mit einer lichten Höhe von 41mm. sNs erlaubt dadurch den Betrieb mit gehobenen Stromabnehmern. Die max. Wippenhöhe beträgt 38mm ab SOK, d.h. die Lage des fiktiven Fahrdrahtes liegt auf 38mm. Vergleiche dazu NEM 201. Auf den Modulen wird jedoch kein physischer Fahrdraht installiert. Die Wippenhöhe muss durch geeignete Massnahmen (Kartonplättchen, Faden, Klebstoff etc.) auf max. 38mm begrenzt werden."
Dieter
Die NEM 202 begrenzt die Lage des Stromabnehmers auf 34-41mm. Ich bin der Meinung, das ist kein zweckdienlicher Beitrag zu unserer Thematik. Ich würe NEM 202 deshalb nicht erwähnen.
Felix
Mal ganz ohne Haarspalterei: das Wort vom "fiktiven" Fahrdraht ist sehr passend und gefällt mir. Genau um diesen geht es ja.
Ich hatte einfach rund um die Diskussion bezüglich PortAlpina so das unbestimmte Gefühl, dass da schon nicht mehr um eine virtuelle, sondern um eine reale Fahrleitung diskutiert werden könnte. Und das hätte es ja dann wirklich nicht sein können.
Aber "fiktiv" macht alles klar!
Und dass über freies Lichtraumprofil und die maximale Bügelhöhe in der sNs-Norm Einigkeit herrschen muss, ist einleuchtend.
ZitatOriginal von PFS
Ich hatte einfach rund um die Diskussion bezüglich PortAlpina so das unbestimmte Gefühl, dass da schon nicht mehr um eine virtuelle, sondern um eine reale Fahrleitung diskutiert werden könnte. Und das hätte es ja dann wirklich nicht sein können.
Dass nur die Masten nachgebildet werden, nicht aber der Fahrdraht selber hat sich schon im damaligen Thread über die Masten herauskristalisiert: Oberleitungsmasten ja oder nein?
fgee
Der Text in der letzten Version gefällt mir und sagt in meinen Augen das notwendige aus. Wichtig: Auch wenn es nicht Pflicht ist dass Oberleitungsmasten aufgestellt werden, muss der Satz mit dem Lichtraumprofil in den Normenbereich und nicht in den Empfehlungsbereich!
Das ist richtig. Seite 12 der PDF-Datei (Seite 11 nach Paginierung) enthält die Normen.
Felix
ZitatOriginal von huerz
Dass nur die Masten nachgebildet werden, nicht aber der Fahrdraht selber hat sich schon im damaligen Thread über die Masten herauskristalisiert: Oberleitungsmasten ja oder nein?
Die Verwirrung ist entstanden, weil offenbar nicht nur normiert ist, dass eine fiktive Fahrleitung zwingend auf minimal 41mm zu liegen hat, sondern dass die Fahrleitung zwingend fiktiv sein muss. Das war mir und scheinbar auch anderen nicht klar.
In der aktuellen Formulierung ist immer noch nicht klar, dass es verboten ist, einen realen Fahrdraht zu benutzen (es sei denn, er liegt auf mindestens 41mm über SOK).
Wenn in der Norm steht "Auf den Modulen wird jedoch kein physischer Fahrdraht installiert." dann ist das verbindlich, oder?
Felix
Wo steht das? Mit der Suche finde ich den Begriff Fahrdraht zwei Mal, nämlich zwei Mal auf Seite 23.
Deine Formulierung ist nicht normativ. Das heisst nur, dass in der Regel bei aufgestellten Fahrleitungsmasten kein Draht gespannt wird.
Bitte verwendet absolute, klare Formulierungen, wenn es um Normierungen geht. Entweder steht da "muss", oder "darf nicht" resp. "verboten". Das ist ein sehr weit verbreitetes Problem, wenn es um Normen und Regeln geht. Englisch ist es klarer, da steht dann entweder "must" oder "shall not". Alles andere ist unklar respektive interpretierbar.
Es fehlt eine Norm, welche es verbietet, das minimale Lichtraumprofil nach NEM zu erreichen durch montage einer Pantograophen-Teifhalte-Einrichtung (das muss nicht zwingend ein Fahrdraht sein, wie die entsprechende Diskussion gezeigt hat).
Mir ist es jetzt schon klar. Aber ein neues Mitglied hat keine Chance, lediglich aufgrund des Modulhandbuches auf diesen Schluss zu kommen.
ZitatAlles anzeigenOriginal von fgee
Neuer Versuch:
Text neu (geändert):
"Lichtraumprofil: NEM 102-103 mit einer lichten Höhe von 41mm. sNs erlaubt dadurch den Betrieb mit gehobenen Stromabnehmern. Die max. Wippenhöhe beträgt 38mm ab SOK, d.h. die Lage des fiktiven Fahrdrahtes liegt auf 38mm. Vergleiche dazu NEM 201. Auf den Modulen wird jedoch kein physischer Fahrdraht installiert.
Die Wippenhöhe muss durch geeignete Massnahmen (Kartonplättchen, Faden, Klebstoff etc.) auf max. 38mm begrenzt werden."
Felix
Bedenken, Einsprache:
Rot:
Bestenfalls als Empfehlung nicht jedoch Norm, wenn einer will darf er das tun, sollte jedoch den Draht auf die entsprechende Höhe montieren.
Blau:
Die Modulnorm enthält Angaben zu den Modulen und wie diese gebaut werden sollten, damit es problemlos funktioniert. Nicht jedoch Angaben zu den Fahrzeugen und wie die auszusehen, getunt, die Wippenhöhe begrenzt, Haftreifen haben soll etc.
Darum nur als Anmerkung oder Hinweis wo mehr Infos dazu zu finden sind.
Dies oder sehe ich das falsch?
Es grüsst
Urs
Dany
Sollen wir wirklich schreiben "das Installieren eines Fahrdrahtes ist verboten"? Es ist ja nicht verboten. Aber es sieht beschissen aus, vor allem am Modulübergang, und auch sonst, wenn er auf 41mm angebracht ist.
englisch: "catenary is not installed".
Zitat
Es fehlt eine Norm, welche es verbietet, das minimale Lichtraumprofil nach NEM zu erreichen
Wenn wir in die Norm schreiben, Lichtraumprofilhöhe 41mm, dann ist das verbindlich. Unterschreiten dieses Masses ist verboten.
urs
Willst du einen Satz hinzufügen "Bauanleitung im sNs-Forum unter Tipps und Tricks" oder so? Das wollte ich eigentlich vermeiden.
@all
Ich bin nicht euer Chef-Formulierer. Ihr dürft gerne selbst konkrete bessere Vorschläge bringen.
Felix
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